Die älteste Yachtschule Düsseldorfs

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Kleine Führerscheinkunde:

 

Im Laufe der Jahre wurde das Führerscheinwesen reformiert, der DMYV (Deutschen Motoryachtverband) und der DSV (Deutscher Seglerverband) haben nun einheitliche, amtliche Führerscheine.

Die „Muss-Führerscheine“ sind die amtlichen Sportbootführerscheine Binnen und See, die für die jeweiligen Reviere vom Gesetzgeber vorgeschrieben werden.

Die weiteren Führerscheine sind zwar gesetzlich noch nicht vorgeschrieben, sie sind aber Erfahrungsnachweise, die aus Versicherungsgründen und zum Chartern von Segelschiffen oder Segeljollen von Vorteil oder auch teilweise Voraussetzung sind. (z.B. SKS, Funkzeugnisse wie SRC und LRC).

Die Ausbildung erfolgt grundsätzlich nach den Richtlinien des (DMYV) und des (DSV).

 

 

Amtlicher Sportbootführerschein Binnen (SBF Bin)
Benötigt jeder, der ein motorisiertes Sportboot mit mehr als 3,68 KW (5 PS) Motorleistung auf Flüssen oder Seen bzw. allen Binnenschifffahrtsstraßen führen will.
 


Amtlicher Sportbootführerschein Binnen unter Motor+Segeln (SBF Bin/Segeln)
(ehemaliger A-Schein)
Siehe oben, jedoch zusätzlich Segelausbildung auf Jollen



Amtlicher Sportbootführerschein See (SBF See)
Benötigt jeder, der ein motorisiertes Sportboot mit mehr als 3,68 KW (5 PS) Motorleistung in Küstengewässern bzw. auf deutschen Seeschifffahrtsstraßen führen will.

 


Amtlicher Sportküstenschifferschein (SKS)
 (ehem. BR-schein)
Der Sportküstenschifferschein wird für Skipper als Weiterbildung bzw. Zusatzausbildung empfohlen, die ihre Segel/Motor-Yacht im Küstenbereich (bis 12 SM vor der Küste) führen wollen. Evtl. wird der SKS - Schein zukünftig auch als Erfahrungsnachweis zum Chartern von Yachten verlangt werden.
Die Ausbildung, die dieser Prüfung zugrunde liegt, dient zum Erwerb der Fähigkeiten, eine Motor- bzw. Segelyacht sicher führen zu können. Dadurch sollen dem Schiffsführer bzw. der Crew die notwendigen theoretischen und praktischen Kenntnisse vermittelt werden um sein/ihr Schiff sicher führen zu können. Der Sportküstenschifferschein kann in den Antriebsarten „Motor“ und „Motor und unter Segel“ erworben werden.
 

 

Amtlicher Schein Pyrotechnik
Voraussetzung für den Erwerb und das Führen von Seenotsignalmitteln.

 
 
Funkzeugnisse SRC + LRC
Die genaue Unterscheidung und Geltungsbereiche alter Funkzeugnisse würde hier den Rahmen sprengen – rufen Sie einfach an, wenn Sie Fragen haben.