Geltungsbereich
Der Sportküstenschifferschein wird für Skipper als Weiterbildung bzw. Zusatzausbildung zum vorgeschriebenen SBF See empfohlen, die ihre Segel/Motor-Yacht im Küstenbereich (bis 12 SM vor der Küste) führen wollen. Evtl. wird der SKS – Schein zukünftig auch als Erfahrungsnachweis zum Chartern von Yachten verlangt werden.
Die Ausbildung, die dieser Prüfung zugrunde liegt, dient zum Erwerb der Fähigkeiten, eine Motor- bzw. Segelyacht sicher führen zu können. Dadurch sollen dem Schiffsführer bzw. der Crew die notwendigen theoretischen und praktischen Kenntnisse vermittelt werden, um sein/ihr Schiff sicher führen zu können. Der Sportküstenschifferschein kann in den Antriebsarten „Motor“ und „Motor und unter Segel“ erworben werden.
Kursinhalt
Seemannschaft, Sicherheitsvorschriften, -ausrüstung, -anforderungen, Motorenkunde, Fahrzeugkunde, Wetter, Notsignale, Betonnung und Befeuerung, erweiterte Gesetzeskunde, Schiffsbaukunde, Materialkunde, Gezeitenrechnung, erweiterte Navigation, Manöver unter Segel/Motor, Segelphysik, Trimm
Die für den Sportbootführerschein See erworbenen Kenntnisse werden als Grundwissen vorausgesetzt.
Voraussetzungen
Für alle Führerscheine gibt es gewisse Prüfungsbedingungen ohne die kein Prüfling zugelassen wird:
1. Mindestalter 16 Jahre (unter 18 + Unterschrift Erziehungsberechtigter)
2. Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
3. Ärztliches Attest über ausreichendes Seh- und Hörvermögen auf amtlichem Vordruck.
4. Erste Hilfe-Nachweis: Entfallen.
5. Kfz-Führerscheinkopie oder polizeiliches Führungszeugnis
6. Ein Passbild
7. Erfahrungsnachweis: (SKS/BR) Der Bewerber muss nachweisen, dass er mind. 300 sm außerhalb des Bereiches der Binnenschifffahrt mit einer Segel-/Motoryacht zurückgelegt hat, wobei verschiedene Häfen angelaufen wurden, nach Erlangung des Sportbootführerschein See.
Die erste theoretische Teilprüfung ist zulässig, wenn der Theoriekurs beendet ist.